Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Rechtliche Stellung des Händlers1.1 Mit der Registrierung (inkl. der Abnahme eines Startersets der NWA) und der Unterschrift unter dem Partnerantrag ist es dem Händler erlaubt, unsere Produkte und die Produkte unserer verbundenen Unternehmen zu unseren jeweils gültigen Verkaufs- und Lieferbedingungen für Händler einzukaufen und zu verkaufen. 1.2 Der Händler ist freier und selbständiger Unternehmer. Er handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Für die Beachtung der gewerbe-, steuer- und handelsrechtlichen Bestimmungen aus der Tätigkeit des Händlers für uns ist alleine der Händler verantwortlich.
2. Gewerbliche Betätigung des Händlers2.1 Kauf und Verkauf unserer Produkte erfolgen ausschließlich in eigenem Namen und im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit des Händlers. 2.2 Der Händler kann sich im Rahmen seiner Tätigkeit eine Verkaufsorganisation aufbauen. Aus den Umsätzen seiner Verkaufsorganisation (gesponserte Händler) hat der Händler Anspruch auf Bonuszahlungen gemäß dem aktuellen Marketingplan. Der jeweils gültige Marketingplan ist Bestandteil der Zusammenarbeit. 2.3 Der Anspruch auf Bonuszahlungen aus der Verkaufsorganisation entsteht mit vollständiger und endgültiger Zahlung (kein Widerruf oder sonstige Rückabwicklung des Vertrages) des Produktpreises an uns. Die Bonusabrechnung und die Auszahlung des Bonus für die aus der Verkaufsorganisation des Händlers erzielten Umsätze erfolgt monatlich zum 15. des Folgemonats. Bonusbeträge werden erst ab einem Wert in Höhe von 10,- € an die Händler ausgezahlt. Liegt der für einen Monat errechnete Bonus unter der Grenze von 10,- €, geht dieser nicht verloren sondern wird solange gespeichert, bis durch weitere Bonusansprüche ein kumulierter Gesamtbetrag i.H. von mindestens 10,- € erreicht wird. Dann wird der bis dahin aufgelaufene Bonus für alle Monate komplett in einer Summe ausgezahlt. Sollte es zu einer Beendigung der Zusammenarbeit kommen, wir der bis dahin aufgelaufenen Bonus auf schriftlichen Antrag auch unter einer Summe i.H. von 10,- € ausgezahlt. 2.4 Einwendungen gegen die in der Abrechnung festgestellten Bonuszahlungen sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Abrechnung schriftlich uns gegenüber zu erheben. Ansonsten gilt die Abrechnung als genehmigt. 2.5 Die Abrechnung der Bonuszahlungen erfolgt ohne Umsatzsteuer. 2.6 Wir sind berechtigt, unsere sämtlichen Zahlungsansprüche bzw. sonstigen offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Händler mit danach entstandenen oder noch entstehenden Ansprüchen des Händlers auf Bonuszahlungen aufzurechnen und diese hierfür zur Sicherheit einzubehalten. Der Händler verzichtet uns gegenüber - soweit rechtlich zulässig - auf ein Zurückbehaltungsrecht sowie auf ein Recht zur Aufrechnung, sofern nicht die Ansprüche des Händlers unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Händler ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit uns abzutreten oder zu verpfänden. Wir machen darauf aufmerksam, dass unfreie Rücksendungen nicht angenommen werden. Die von Ihnen verauslagten Portokosten vermerken Sie bitte auf dem Rücksendepaket. Bei berechtigten Reklamationen erhalten sie hierzu dann eine entsprechende Gutschrift.
2.7 Die Einhaltung des Linienschutzes ist ein Grundsatz unseres Vertriebssystems und dient als unabdingbare Geschäftsgrundlage dem Schutz aller Partner. Demnach ist der Wechsel eines aktiven Partners in eine andere Linie nicht möglich. Partner und Ehegatten können frühestens zwölf Monate nach Beendigung ihrer NWA Partnertätigkeit, d.h. letztes Rechnungsdatum oder letzte Provisionszahlung, neu vermittelt werden. Es sei denn, es handelt sich um denselben Vermittler. Ehepartner dürfen nicht separat, insbesondere für einen Wettbewerber, als Partnertätig sein. Sollte ein Partner versuchen über einen Strohmann die Linie zu wechseln, führt dies zum Verlust der Partnerschaft. 2.8 Der Einkauf der Produkte erfolgt nur direkt bei der NWA. Der Warenbezug von und zwischen NWA Partnern ist nicht gestattet.
3. Werbende Tätigkeit des Händlers3.1 Der Händler versichert, dass seine Geschäftspraktiken und Verhaltensweisen nicht gegen Gesetze, die guten Sitten und Rechte Dritter verstoßen. Der Händler verkauft unsere Produkte nur in den Ländern, wo es eine Niederlassung von uns gibt und das konkrete Produkt, das der Händler verkaufen will, zugelassen ist. 3.2 Werden wir aufgrund von Verstößen des Händlers gegen gesetzliche Bestimmungen von Dritten in Anspruch genommen, so haftet uns der Händler für alle hieraus entstehenden Kosten (insbes. Anwalts-, Gerichtskosten, Schadensersatzpflicht gegenüber Dritten) und sonstigen Nachteilen (insbes. Schaden aus Umsatzrückgang oder Rufschädigung). Der Händler hat uns bei einer Inanspruchnahme durch Dritte auf erstes Anfordern frei zu stellen. 3.3 Der Händler verpflichtet sich, keine Schutzrechte, Email- oder Website-Adressen (Domain) oder sonstige der Werbung oder Veröffentlichung dienenden Unterlagen mit unseren Firmen-, Markennamen, Unternehmenskennzeichen oder Produktbezeichnungen oder auch nur Bestandteilen von diesen, die von uns oder mit uns verbundenen Unternehmen verwendet werden, anzumelden, anmelden zu lassen bzw. herzustellen oder herstellen zu lassen. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Vertrages fort. 3.4 Für nicht angenommene Nachnahme Pakete bzw. Nachnahme Warenlieferungen durch den Vertriebspartner oder Kunden (Rücksendegründe: Annahme verweigert, Lagerfrist abgelaufen, unbekannt verzogen), erhebt die NWA pro Paket eine Gebühr in Höhe von 30,00 €. Diese wird sofort mit Rücksendung des Pakets fällig. Im Falle von Rücklastschriften entsteht für den Vertriebspartner eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 €.
4. Sonstiges4.1 Wir haben das Recht, diese AGB sowie den Marketingplan zu diesem Vertrag jederzeit mit Wirkung für die Zukunft den veränderten Bedürfnissen (Markt- oder Konkurrenzsituation) anzupassen. Die geänderten Bestimmungen werden für die Zukunft wirksam, wenn wir den Händler auf die Änderungen schriftlich (per Brief, Fax oder Email) hinweisen. Dem Händler steht im Falle von Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu, das er innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungen ausüben kann, falls er mit den Änderungen nicht einverstanden ist. 4.2 Mit uns verbundene Unternehmen sind alle Unternehmungen, die Mitglied der NWA-Unternehmensgruppe sind. 4.3 Der Online-Verkauf von Pierre Lang Schmuck über Internetshops von NWA Partnern ist untersagt. 4.4 Der Partner wird darüber informiert, dass die monatlichen Provisionsabrechnungen per Mail zugestellt werden und darüber hinaus online ein Zeit lang für den Partner zum Download zur Verfügung stehen. 4.5 Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass ihm aktuelle News bis auf Widerruf per Brief, Mail und SMS zugestellt werden.
5. Schlussbestimmungen5.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Erfolg so weit wie möglich erreicht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung der Bestimmung des vorstehenden Satzes. 5.2 Erfüllungsort für unsere Lieferverpflichtung und für die vertraglichen Verpflichtungen des Händlers, insbesondere für seine Zahlungspflicht ist der Sitz unseres Unternehmens. 5.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis einschließlich der hieraus resultierenden Folgegeschäfte ist – soweit rechtlich zulässig – der Sitz unseres Unternehmens. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Händler keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 5.4 Es gilt ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.





